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Freitag, 3. April 2009

Todesstrafe - Reflektion der Fehlbarkeit menschlicher Gerichtsbarkeit

Zitiert aus Welt, 27.03.2009, Artikel von Uwe Schmitt:

"Idealfall für Ermitter, Chance für die Unschuldigen. In den Vereinigten Staaten hat die DNS-Analyse Dutzenden verurteilten Hinrichtungskandidaten das Leben gerettet"

Zitat:

Jeder (unschuldig) Hingerichtete ist einer zuviel. Die Zahlen sind eindrucksvoll. Seit 1973 sind 130 Verurteilte in 26 US-Bundesstaaten wegen erwiesener Unschuld freigelassen worden, viele aufgrund von DNS-Beweisen.

Anmerkungen:

Keine. Nur ein Schaudern bei dem Gedanken an jeden einzelnen Menschen, der völlig unschuldig verurteilt und hingerichtet wurde bzw. wird.

Trackback URL:
http://religionswissenschaft.twoday.net/stories/5609877/modTrackback

Claudia (Gast) - 3. Apr, 08:01

Auch jeder schuldig Hingerichtete ist einer zuviel! Es gibt viele Gründe gegen die Todesstrafe; einer davon ist: Wer Todesstrafe will, muß Henker wollen - Leute, die professionell andere Leute umbringen.

saibot (Gast) - 3. Apr, 13:38


Erdlicht (Gast) - 3. Apr, 19:19

Todesstrafe immer Fehlurteil

Todesstrafe war/ ist nie gerecht. Ansonsten ist noch zu fragen, ob der Begriffe Urteil, Strafe, korrekt sind, wenn man andere Ausrichtung möchte.

Unter lebenslänglichem unbegründetem Verdacht der Erbsünde stehen war/ist auch belastend.

Shalom

Erdlicht (Gast) - 4. Apr, 09:51

DNA sicher, Täterin nicht sicher

Phantom von Heilbronn
Die falsche Formel der Fahnder
Von Rüdiger Bässler | © ZEIT ONLINE, 26.3.2009 - 17:31 Uhr
"Mehrere Sonderkommissionen haben lange eine falsche Spur verfolgt: die des Phantoms von Heilbronn. Sie müssen sich fragen lassen, warum die Logik auf der Strecke blieb...."
(40 DNA-Beweise, Täterin Phantom)


Shalom

Nadine (Gast) - 9. Apr, 12:20

Gegen Todesstrafe

Ich bin generell gegen die Todesstrafe. Töten kann man eben nicht plausibel begründen!

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