FDP gibt Forderung nach strikter Staat-Kirchen-Trennung auf
Die (v.a. auch demografische) Rückkehr der Religion(en) erreicht nun auch den Bereich der Politik:
Noch 1974 stellte sich die FDP mit dem Positionspapier "Freie Kirche im freien Staat" auf einen dezidiert laizistischen Standpunkt, der unter anderem die Aufhebung von Kirchensteuer, Staatsverträgen, dem Status als Körperschaft öffentlichen Rechts für Religionsgemeinschaften u.v.m. forderte.
Zur Bundestagswahl 1994 wurden die Positionen noch einmal verschärft und die "wechselseitige Unabhängigkeit" von Staat und Religionsgemeinschaften zueinander negativ abgegrenzt:
"In diesem Verständnis setzt sich die liberale Politik für die gegenseitige Unabhängigkeit von Staat und Religions-gemeinschaften ein. Es geht darum, jenen Raum freizuhalten, in dem die Kirchen und andere Religionsgemeinschaften ihre Aufgaben nach ihrem eigenen Selbstverständnis erfüllen können. Ebenso darf es keinen unangemessenen Einfluß der Kirchen auf den Staat und öffentlich-rechtliche Institutionen geben."
Gefordert wurde nun auch die Abschaffung des schulischen Religionsunterrichts.
(Die Texte von 1974 und 1994 hier.)
Mit dem neuen Papier von Dezember 2007 "Liberale Leitlinien zum Verhältnis von Staat, Kirchen und Religionsgemeinschaften" wird nun ein Schwenk zum "geltenden Kooperationsprinzip" vollzogen, "nach dem Staat und Religionsgemeinschaften je eigenständig und zugleich im Sinne des Gemeinwohles aufeinander bezogen sind."
Das Recht auf Religionsunterricht wird bekräftigt und statt der Auflösung bestehender Staatskirchenverträge wird nun der Einbezug weiterer Religionen in das Staat-Kirchen-Verhältnis gefordert.
Denn, so heißt es jetzt: "Auch der moderne, plurale und säkulare Staat muss ein Interesse an Wertebegründung, Wertevermittlung und Orientierung haben, denn er ruht auf Voraussetzungen, die er jedoch selbst nicht schaffen darf und kann. [...] Daher ist auch der säkulare Staat auf seine Glaubens- und Religions-gemeinschaften als bedeutsame Gruppen in einer pluralistischen Gesellschaft angewiesen."
Daher sei "die im Grundgesetz festgeschriebene Religionsfreiheit und weltanschauliche Neutralität des Staates in einer Weise auszulegen, welche Religion und Religionen bewusst in den öffentlichen Raum mit einbezieht. Die weltanschauliche Neutralität des Staates gegenüber den Glaubens- und Religions-gemeinschaften ist daher nicht negativ-ausgrenzend zu verstehen, sondern im Sinne einer positiv-kooperativen und partnerschaftlichen Zuordnung."
Das neue Papier gibt es hier.
Eine Impression zur (auch) demografischen Rückkehr der Religionen

Noch 1974 stellte sich die FDP mit dem Positionspapier "Freie Kirche im freien Staat" auf einen dezidiert laizistischen Standpunkt, der unter anderem die Aufhebung von Kirchensteuer, Staatsverträgen, dem Status als Körperschaft öffentlichen Rechts für Religionsgemeinschaften u.v.m. forderte.
Zur Bundestagswahl 1994 wurden die Positionen noch einmal verschärft und die "wechselseitige Unabhängigkeit" von Staat und Religionsgemeinschaften zueinander negativ abgegrenzt:
"In diesem Verständnis setzt sich die liberale Politik für die gegenseitige Unabhängigkeit von Staat und Religions-gemeinschaften ein. Es geht darum, jenen Raum freizuhalten, in dem die Kirchen und andere Religionsgemeinschaften ihre Aufgaben nach ihrem eigenen Selbstverständnis erfüllen können. Ebenso darf es keinen unangemessenen Einfluß der Kirchen auf den Staat und öffentlich-rechtliche Institutionen geben."
Gefordert wurde nun auch die Abschaffung des schulischen Religionsunterrichts.
(Die Texte von 1974 und 1994 hier.)
Mit dem neuen Papier von Dezember 2007 "Liberale Leitlinien zum Verhältnis von Staat, Kirchen und Religionsgemeinschaften" wird nun ein Schwenk zum "geltenden Kooperationsprinzip" vollzogen, "nach dem Staat und Religionsgemeinschaften je eigenständig und zugleich im Sinne des Gemeinwohles aufeinander bezogen sind."
Das Recht auf Religionsunterricht wird bekräftigt und statt der Auflösung bestehender Staatskirchenverträge wird nun der Einbezug weiterer Religionen in das Staat-Kirchen-Verhältnis gefordert.
Denn, so heißt es jetzt: "Auch der moderne, plurale und säkulare Staat muss ein Interesse an Wertebegründung, Wertevermittlung und Orientierung haben, denn er ruht auf Voraussetzungen, die er jedoch selbst nicht schaffen darf und kann. [...] Daher ist auch der säkulare Staat auf seine Glaubens- und Religions-gemeinschaften als bedeutsame Gruppen in einer pluralistischen Gesellschaft angewiesen."
Daher sei "die im Grundgesetz festgeschriebene Religionsfreiheit und weltanschauliche Neutralität des Staates in einer Weise auszulegen, welche Religion und Religionen bewusst in den öffentlichen Raum mit einbezieht. Die weltanschauliche Neutralität des Staates gegenüber den Glaubens- und Religions-gemeinschaften ist daher nicht negativ-ausgrenzend zu verstehen, sondern im Sinne einer positiv-kooperativen und partnerschaftlichen Zuordnung."
Das neue Papier gibt es hier.
Eine Impression zur (auch) demografischen Rückkehr der Religionen

blume-religionswissenschaft - 26. Mrz, 06:28
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